Privatpersonen

Der Bedarf einer Steuerberatung entsteht bei vielen Mandanten meist erst durch die gesetzliche Verpflichtung, eine Einkommensteuererklärung abgeben zu müssen. Wir gehen bei unserem Leistungsangebot auch über die klassische Steuerberatung hinaus. Die fachgerechte Erstellung von Steuererklärungen ist daher nur eine Leistung unserer Kanzlei.

Unser Ziel ist es Ihr Einkommen nach Steuern zu optimieren und Sie vorausschauend zu beraten.

Wir sind Ihr erster Ansprechpartner bei:

  • Erstellung der Einkommensteuererklärung bzw. Lohnsteuerjahresausgleich

  • Erstellung der Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung

  • Prüfen von Steuerbescheiden und anderer Verwaltungsakte der Finanzbehörden

  • Empfangsbevollmächtigter für Schriftverkehr vom Finanzamt: Bei Erteilung einer Empfangsvollmacht können keine Fristen versäumt werden. Jegliche Post vom Finanzamt  wird direkt an den Steuerberater geschickt. 

  • Verhandlung mit Finanzbehörden

  • Führung außergerichtlicher Rechtsbehelfe vor Finanzbehörden (Einspruch)

Wir unterstützen Sie außerdem bei:

  • Der Wahl der Steuerklassen

  • Optimierung der Veranlagungsform bei Ehegatten

  • Beratung bei Fragen zur Lohnsteuer und Sozialversicherung

  • Steuerliche Beratung bei Immobilienkauf und -verkauf

  • Vermietung und Verpachtung

  • Vermögens- und Finanzplanung

  • Altersvorsorgeplanung
  • Steuerlich optimal "Erben und Schenken"